SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief September 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung, Einkommensteuerrechtliche Behandlung vergeblicher Investitionen in betrügerische Modelle, Eigenes Vermögen des Inhabers eines Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypischen stillen Gesellschaft, Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums, Keine anteilige Verdienstgrenze mehr bei kurzfristiger Beschäftigung, Kein Ausgleich überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage, Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entgeltumwandlung, Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm keine Sonderbetriebseinnahmen, Keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten, Kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen von Sachmängeln beim Grundstückskauf, Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen, Keine überhöhten Anforderungen an Rechnung für Vorsteuerabzug, Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung muss unionsrechtlich geklärt werden.

Mandantenbrief September 2018