SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief November 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Berücksichtigung von Verlusten nur bei Ansatz im Körperschaftsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid, Werbungskosten für das an den Arbeitgeber vermietete Homeoffice, Berücksichtigung von Versandkosten bei der 44 €-Sachbezugsfreigrenze, Auszahlung einer bei einem berufsständischen Versorgungswerk vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung steuerfrei, Umsatzsteuerbefreiung: Fahrschulerlaubnis als erforderliche Bescheinigung, Jahresabschluss 2017 muss bis zum Jahresende 2018 veröffentlicht werden, Buchung von EC-Karten-Umsätzen in der Kassenführung, Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, Anschaffungsnahe Herstellungskosten durch Beseitigung verdeckter Mängel nach Immobilienerwerb.

Mandantenbrief November 2018