Der Mandantenbrief Mai 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung, Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z-Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum, Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei, Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen, Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung, Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung, Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer, Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen, Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung und Differenzbesteuerung für Reiseleistungen.