SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief Mai informiert Sie unter anderem darüber:

  • Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
  • Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
  • Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
  • Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
  • Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz

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