Der Mandantenbrief Mai informiert Sie unter anderem darüber:
- Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige
- Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
- Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers kürzen den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz
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