SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief März 2019 informiert Sie unter anderen über die Änderungen von fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zur Verwendungsfestschreibung auf 0 €, Voraussetzungen für die Abzinsung von Verbindlichkeiten, Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis, Vermieter muss keine Fenster putzen, Nachweisanforderungen für den Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerentstehung bei Sollbesteuerung, für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Juli, keine Lohnzuschläge für Zeiten, in denen Überstunden abgebaut werden, Seit 1. Januar 2019: Steuerlicher Rückenwind bei Fahrten mit dem Dienstfahrrad sowie für dienstliche Elektro- und Hybridfahrzeuge, Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.

Mandantenbrief-März-2019