SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief März 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten, Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer, Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai, Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen, Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zugeflossen geltendem Arbeitslohn, Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen, Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters, Verzicht auf Vergütungsersatzanspruch als freigebige Zuwendung und Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung.

Mandantenbrief März 2018