SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief März informiert Sie unter anderem:

  • Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
  • für Vorsteuerzwecke ist zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai

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