SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Auszug aus Juni 2015:

Arbeitgeber / Arbeitnehmer: Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses kann gerechtfertigt sein.

Umsatzsteuer: Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs.

Grundeigentümer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

 

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