Auszug aus Juni 2015:
Arbeitgeber / Arbeitnehmer: Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses kann gerechtfertigt sein.
Umsatzsteuer: Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs.
Grundeigentümer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
download Mandantenbrief Juni 2015