Der Mandantenbrief Juli 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Pauschalierung der Einkommensteuer für betriebliche Zuwendungen, Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz, Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar, Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden, Forderung auf Schadensersatz bei beschädigter Mietwohnung auch ohne vorherige Fristsetzung des Vermieters möglich, Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus, Zuschätzungen bei nicht nachvollziehbaren Zahlungseingängen, Zulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Gesamthandsvermögen bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen, Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH wegen mangelnder Organisation und Überwachung, Reiseveranstalter können sich beim Bezug von Reisevorleistungen auf das Unionsrecht berufen und Vereinssatzung muss Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit beinhalten.