Der Mandantenbrief Januar 2019 informiert Sie unter anderen über die Änderungen von Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehn nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein, Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten, Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2019 beantragen, Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer, Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2019, Vergütung von Reisezeiten bei Entsendung ins Ausland, Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2019 und Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1. Januar 2019.