Auch im Jahr 2015 hält der Gesetzgeber Neuerungen für uns bereit. Auf den Mindestlohn haben wir bereits in unserem Anschreiben hingewiesen und Ihnen Informationen auf die Homepage unter der Rubrik „Intern“ gestellt. In dem unten stehenden Mandantenbrief wird insbesondere auf die Beendigung der Übergangsregelungen im Bezug auf die Minijobs hingewiesen.
Auch ergaben sich Änderungen in Bezug auf die Gewinnrealisierung bei Bauingenieurleistungen. Weitere interessante Themen finden Sie ausführlich in dem Mandantenbrief.