Neuigkeiten am Jahresanfang…..Keine Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen, Grundeigentümer: Vermieter können frühzeitig Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordern, Keine nachträgliche Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Umstellung auf Teilzeit, Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben..