SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Der Mandantenbrief Februar 2019 informiert Sie unter anderen über die Änderungen von Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem, Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung, Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar, Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen, Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds, Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers, Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend, Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter bleibt bestehen, EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruch, Job Ticket ab 2019 steuerfrei, Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr.

Mandantenbrief Februar 2019