Der Mandantenbrief Februar 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter, Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassverbindlichkeiten: Kosten für vom Erben beauftragte Schadensbeseitigung für einen vor dem Erbfall eingetretenen Schaden, Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen, Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen und Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels.