Der Mandantenbrief Dezember 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds, Mieter muss unrenoviert übernommene Wohnung bei Auszug nicht streichen, Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare, Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug, Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks, Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt als Insolvenzverwalter, Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe, Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht, Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen, Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2019.