Der Mandantenbrief August 2018 informiert Sie unter anderen über die Änderungen Wohnungseigentümer müssen auch hohe Sanierungskosten tragen, Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerpflichtige Veräußerung, Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung, Privatverkauf bei eBay ist dem Inhaber des eBay-Nutzernamens zuzurechnen, Vorsteuerabzug für Verzicht auf Pachtvertrag trotz steuerfreier Grundstücksveräußerung möglich, Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen, Nachzahlungszinsen könnten ab 2015 verfassungswidrig hoch sein, Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig, Zwischen GbR-Gesellschaftern vereinbartes Pkw-Privatnutzungsverbot zur Vermeidung der 1 %-Regelung kann unbeachtlich sein, Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung und Kein Lohnzufluss bei Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand.