SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Gerne geben wir Ihnen die Inforamation weiter, dass unentgeltliche Überlassungen von Gegenständen an eine Kapitalgesellschaft seitens eines Gesellschafters nicht zu einem Teilabzugsverbot von substanzbezogenen Aufwendungen führt. So hat der BFH entsschieden. Weiteres hierzu lesen Sie in unserem Mandantenbrief.

Mandantenbrief August 2013