Der Mandantenbrief April informiert Sie unter anderem darüber:
- Keine Berücksichtigung eines mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raums als häusliches Arbeitszimmer
- Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen
- Prämie für einen Verbesserungsvorschlag und Versorgungsleistung statt Bonuszahlung nicht tarifbegünstigt
- Vertragsmäßige Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuersatz
- Ermäßigter Steuersatz bei Speisen und Getränken: Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei Bereitstellung von Mobiliar
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