SRC Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg


Zum einen können Betriebe Kurzarbeit beantragen. Wir können hier zunächst nicht für Sie tätig werden. Vorläufig ist es so, dass die Unternehmen bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit anrufen müssen. Diese senden Ihnen eine mail. Danach können Sie selbst oder aber mit unserer Hilfe das Kurzarbeitergeld beantragen.
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat eine Soforthilfe auf den Weg gebracht – auch hier gibt es bereits einen Antrag
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf

Des Weiteren können Kredite bei der LfA oder der KfW beantragt werden. Diese sind über Ihre Hausbank zu beantragen. Auch die Betriebsmittelbeschaffung kann hier finanziert werden (z.B. Universalkredit). Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank darüber. Die Besicherung ist bei Krediten, die aus der Corona Krise heraus beantragt werden, durch Bürgschaften der Länder/des Staates unterstützt.
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Kredite handelt, d.h., dass diese zurückgezahlt werden müssen und es sich nicht um Zuschüsse handelt.

Die Stundung von Steuern kann ebenso beantragt werden. Auch Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen sind möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns.
Ein Formular hierzu steht bereits von der Finanzverwaltung bereit.

Diese Aufzählung kann nur ein kurzer Abriss über die Möglichkeiten sein. Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind für Sie da.

Ihr SRC Team